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Nützliches zur Kassenführung Immer dann, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Kassen einsetzen, sind besondere und vor allem strenge formale Anforderungen zu erfüllen. Gibt es hier Unzulänglichkeiten bei einer Prüfung, drohen schnell unliebsame Steuerzahlungen aus „Strafzuschätzungen“. Um Ihnen die Übersicht einfacher zu machen, haben wir die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt, und zwar getrennt nach der Art Ihrer eingesetzten Kasse:
>> Excel-Vorlage      Kassenbericht >> Kassenbericht zum       manuellen Ausfüllen
Elektronische Kassensysteme: Seit 2025 ist die bis dahin ruhende Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme bzw. elektronische Kassensysteme wie Registrierkassen, Computerkassen, Taxameter & Co. in Kraft gesetzt worden. Hier finden Sie u.A. Informationen dazu, wer zur Meldung verpflichtet ist, welche Fristen gelten und welche Meldewege zur Auswahl stehen:
Offene Ladenkassen: Abweichend von der ansonsten strikt geltenden Einzelaufzeichnungspflicht für alle Geschäftsvorfälle in Barkassen gibt es unter bestimmten Umständen eine erleichterte Ermittlungsmethode für die Tageseinnahmen in offenen Ladenkassen. Sofern in einem Unternehmen täglich eine Vielzahl kleinerer Barumsätze mit ständig wechselnden Kunden getätigt werden, dürfen die Tageseinnahmen rechnerisch mit Hilfe eines Kassenberichtes ermittelt werden. Mit Hilfe der unten aufgeführten Vorlagen lassen sich die Aufzeichnungen für eine offene Ladenkasse revisionssicher führen, wenn die Hinweise entsprechend beachtet werden. Die Excel-Vorlage dient nur zum täglichen Erstellen des Kassenberichts. Die Archivierung muss dann revisionssicher beispielsweise durch Ausdruck und Unterschrift oder das Hochladen in ein System wie DATEV unternehmenOnline erfolgen.
>> Merkblatt zur Kassen-       meldepflicht ab 2025 >> Vorlage zur Erfassung      der Meldedaten
Anwendungsschreiben von der Finanzverwaltung: Zum Thema „Kassenaufzeichnungen“ sind bereits diverse Anwendungsschreiben von der Finanzverwaltung ergangen. Zwei davon haben wir Ihnen hier verlinkt und teilweise mit Kommentaren versehen:
>> Schreiben vom 19.06.2018       zu Kassenaufzeichnungen >> Schreiben vom 28.06.2024       zur Meldepflicht
Nützliches zur Kassenführung Immer dann, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Kassen einsetzen, sind besondere und vor allem strenge formale Anforderungen zu erfüllen. Gibt es hier Unzulänglichkeiten bei einer Prüfung, drohen schnell unliebsame Steuerzahlungen aus „Strafzuschätzungen“. Um Ihnen die Übersicht einfacher zu machen, haben wir die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt, und zwar getrennt nach der Art Ihrer eingesetzten Kasse:
>> Excel-Vorlage      Kassenbericht >> Kassenbericht zum       manuellen Ausfüllen
Elektronische Kassensysteme: Seit 2025 ist die bis dahin ruhende Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme bzw. elektronische Kassensysteme wie Registrierkassen, Computerkassen, Taxameter & Co. in Kraft gesetzt worden. Hier finden Sie u.A. Informationen dazu, wer zur Meldung verpflichtet ist, welche Fristen gelten und welche Meldewege zur Auswahl stehen:
Offene Ladenkassen: Abweichend von der ansonsten strikt geltenden Einzelaufzeichnungspflicht für alle Geschäftsvorfälle in Barkassen gibt es unter bestimmten Umständen eine erleichterte Ermittlungsmethode für die Tageseinnahmen in offenen Ladenkassen. Sofern in einem Unternehmen täglich eine Vielzahl kleinerer Barumsätze mit ständig wechselnden Kunden getätigt werden, dürfen die Tageseinnahmen rechnerisch mit Hilfe eines Kassenberichtes ermittelt werden. Mit Hilfe der unten aufgeführten Vorlagen lassen sich die Aufzeichnungen für eine offene Ladenkasse revisionssicher führen, wenn die Hinweise entsprechend beachtet werden. Die Excel-Vorlage dient nur zum täglichen Erstellen des Kassenberichts. Die Archivierung muss dann revisionssicher beispielsweise durch Ausdruck und Unterschrift oder das Hochladen in ein System wie DATEV unternehmenOnline erfolgen.
>> Merkblatt zur Kassen-       meldepflicht ab 2025 >> Vorlage zur Erfassung      der Meldedaten
Anwendungsschreiben von der Finanzverwaltung: Zum Thema „Kassenaufzeichnungen“ sind bereits diverse Anwendungsschreiben von der Finanzverwaltung ergangen. Zwei davon haben wir Ihnen hier verlinkt und teilweise mit Kommentaren versehen:
>> Schreiben vom 19.06.2018       zu Kassenaufzeichnungen >> Schreiben vom 28.06.2024       zur Meldepflicht