Nützliches zur Kassenführung
Immer dann, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Kassen einsetzen,
sind besondere und vor allem strenge formale Anforderungen zu
erfüllen. Gibt es hier Unzulänglichkeiten bei einer Prüfung, drohen
schnell unliebsame Steuerzahlungen aus „Strafzuschätzungen“.
Um Ihnen die Übersicht einfacher zu machen, haben wir die
wichtigsten Informationen hier zusammengestellt, und zwar
getrennt nach der Art Ihrer eingesetzten Kasse:
Elektronische Kassensysteme:
Seit 2025 ist die bis dahin ruhende Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme
bzw. elektronische Kassensysteme wie Registrierkassen, Computerkassen, Taxameter & Co.
in Kraft gesetzt worden. Hier finden Sie u.A. Informationen dazu, wer zur Meldung
verpflichtet ist, welche Fristen gelten und welche Meldewege zur Auswahl stehen:
Offene Ladenkassen:
Abweichend von der ansonsten strikt geltenden Einzelaufzeichnungspflicht für alle
Geschäftsvorfälle in Barkassen gibt es unter bestimmten Umständen eine erleichterte
Ermittlungsmethode für die Tageseinnahmen in offenen Ladenkassen. Sofern in einem
Unternehmen täglich eine Vielzahl kleinerer Barumsätze mit ständig wechselnden Kunden
getätigt werden, dürfen die Tageseinnahmen rechnerisch mit Hilfe eines Kassenberichtes
ermittelt werden.
Mit Hilfe der unten aufgeführten Vorlagen lassen sich die Aufzeichnungen für eine offene
Ladenkasse revisionssicher führen, wenn die Hinweise entsprechend beachtet werden.
Die Excel-Vorlage dient nur zum täglichen Erstellen des Kassenberichts. Die Archivierung
muss dann revisionssicher beispielsweise durch Ausdruck und Unterschrift oder das
Hochladen in ein System wie DATEV unternehmenOnline erfolgen.
Anwendungsschreiben von der Finanzverwaltung:
Zum Thema „Kassenaufzeichnungen“ sind bereits diverse Anwendungsschreiben von der
Finanzverwaltung ergangen. Zwei davon haben wir Ihnen hier verlinkt und teilweise mit
Kommentaren versehen: