Änderungen bei der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
nach § 13b UStG

Metalle

Neu im Gesetz ist, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf die Lieferung metallischer Produkte wie Profile, Folien, Bleche, Rohmetalle, Drähte an alle Unternehmer (!) ausgeweitet wurde. Ob netto oder brutto zu fakturieren ist, hängt von der Eingruppierung in den jeweiligen Zolltarif ab. Das nachfolgende Dokument soll eine Hilfestellung zu den betroffenen Artikeln geben. Das Gesetz in der beschlossenen Fassung gilt ab dem 1. Oktober 2014.
Das Bundesfinanzministerium hatte jedoch mit Schreiben vom 26.09.2014 die Anwendung bereits auf die Zeiträume ab dem 1. Januar 2015 verschoben. Mit erneutem Schreiben vom 6.12.2014 wurde die zwingende Anwendung nochmals auf den 1.07.2015 verschoben.

Neues Gesetz bringt Entlastung!

Im Rahmen des am 30.12.2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten "Zollkodex-Anpassungsgesetzes" ist eine Nichtaufgriffsgrenze von 5.000 EUR eingeführt worden. Damit erübrigen sich viele Probleme im Einzelhandel, wo die Unternehmereigenschaft der Kunden nur schwer nachzuweisen ist. Zudem sehen viele Kassensysteme (z.Bsp. in Baumärkten) keine Möglichkeiten der Rechnungslegung ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis vor.
Selen, Draht, Bänder, Folien, Bleche und andere flachgewalzte Erzeugnisse, Profile, sowie Stangen (Stäbe) wurden aus dem Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG herausgenommen!.

Zum 06.11.2015 wurde Anlage 4 nun erneut geändert. Hinzu kommen neben den bereits erfassten massiv stranggegossenen, nur vorgewalzten oder vorgeschmiedeten Erzeugnissen aus Zolltarifnummer 7207 alle weiteren Positionen der Zolltarifnummer 7207, sodass nun auch Halbzeug aus Eisen oder Stahl vom Steuerschuldübergang erfasst wird, sofern die Entgeltschwelle von EUR 5.000 je wirtschaftlichen Vorgang überschritten ist.
Auch hierdurch entspannt sich die Situation merklich. Seit dem ersten Januar 2015 gelten somit folgende Informationen:


>> Informationen und Hilfsmittel
netto abzurechnende Lieferungen ab 1. Januar 2015
Stand: 06.11.2015 <<


>> Informationen und Hilfsmittel
netto abzurechnende Lieferungen ab 1. Januar 2015
Stand: 16.01.2015 <<


>> Informationen und Hilfsmittel
netto abzurechnende Lieferungen 9-12/2014
Stand: 22.10.2014 <<


>> Kurzinformation ab Januar 2015<<