Photovoltaik-Anlagen und der Null-Steuersatz

Was gilt für die Umsatzsteuer ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt auf die Lieferung oder Installation von bestimmten PV-Anlagen ein Null-Steuersatz. Um die Orientierung zu vereinfachen, haben wir hier ein Merkblatt nach dem aktuellen Wissensstand bereitgestellt.

Am 26. Januar hat die Finanzverwaltung den Entwurf eines Anwendungsschreibens veröffentlicht.

Wir ergänzen das Merkblatt jeweils um neue Erkenntnisse. Für alle Fragen dazu stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich gerne zur Verfügung!

PV-Anlagen und Nullsteuer

ein Merkblatt