ABC - Tipps für die Eingabe im Portal A Abweichender Eigentümer – bitte nichts erfassen; wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten das Grundstück besitzen oder die Daten für eine Besitzgemeinschaft ausfüllen, dann sind alle beteiligten Eigentümer in der späteren Registerkarte Eigentümer zu erfassen. Wenn beide Varianten nicht zutreffen und Sie nicht der Eigentümer sind, dann kontaktieren Sie bitte grundsteuer@frankoniabilanz.de wegen eines weiteren Grundsteuerfalles und fügen bitte das Informationsschreiben des Finanzamtes oder eine andere Info zu dem Grundstück bei. B Baujahr – Wohngebäude Das genaue Baujahr vor 1966 ist nicht relevant, es genügt eine ca. Angabe, da der Altersabschlag maximal 70% bezogen auf die unterstellte Nutzungsdauer von 80 Jahren beträgt. Spätere Anbauten – bleiben grundsätzlich ohne Einfluss, es gilt das Baujahr des Hauptgebäudes. Ist dagegen anzunehmen, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Restnutzungsdauer als das Hauptgebäude haben wird, ist nach dem Verhältnis der Roherträge ein gewogenes Baujahr zu ermitteln. Wenn das Ihr Fall ist, geben Sie uns bitte Bescheid. Für Aufstockungen ist grundsätzlich das Baujahr der unteren Geschosse zu Grunde zu legen. Baujahr – Nichtwohngrundstücke Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen von einer gewissen Selbständigkeit, die verschiedene Bauarten aufweisen, unterschiedlich genutzt werden oder die in verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, ist jedes Gebäude und jeder Gebäudeteil für sich zu erfassen. Daraus ergeben sich dann separate Gebäudearten, Bruttogrundfläche und Baujahr sind jeweils gesondert zu erfassen. Bei Anbauten, die nicht separat zu sehen sind, analog wie oben bei den Wohngebäuden. N Nenner und Zähler – die Begriffe tauchen bei der Abfrage mehrmals in verschiedenen Zusammenhängen auf. Entsprechend sind dabei verschiedene Dinge erfragt: Registerkarte Grundstück Angabe Flurstück: Zähler bzw. Nenner Flurstücksnummer lauten oft so: 123/1 Eingabe Zähler: 123 Eingabe Nenner: 1 (und Buchstabe soweit vorhanden) Bei Flurstücksnummern ohne Nenner: 123 Eingabe Zähler: 123 Eingabe Nenner: 0 Angabe Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler bzw. Nenner in der Regel gehört des gesamte Flurstück zu dem Grundstück (der wirtschaftlichen Einheit), zu dem gerade die Daten erfasst werden, dann Eingabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler: 1 Eingabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner: 1 nur wenn das Flurstück teilweise auch einem anderen Grundstück (andere wirtschaftliche Einheit und damit andere Grundsteuererklärung) dient, dann ist hier nur der entsprechende Anteil anzugeben und der Rest bei der anderen Erklärung Registerkarte Eigentümer Angabe Anteil am Grundstück Anteil Zähler bzw. Nenner Eingabe Besitzanteil des jeweiligen Miteigentümers Beispiel Ehegatten – beide erfassen und jeweils eintragen: Anteil Zähler: 1 Anteil Nenner: 2 die Summe der eingegebenen Anteile muss 1 ergeben
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ABC - Tipps für die Eingabe im Portal A Abweichender Eigentümer – bitte nichts erfassen; wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten das Grundstück besitzen oder die Daten für eine Besitzgemeinschaft ausfüllen, dann sind alle beteiligten Eigentümer in der späteren Registerkarte Eigentümer zu erfassen. Wenn beide Varianten nicht zutreffen und Sie nicht der Eigentümer sind, dann kontaktieren Sie bitte grundsteuer@frankoniabilanz.de wegen eines weiteren Grundsteuerfalles und fügen bitte das Informationsschreiben des Finanzamtes oder eine andere Info zu dem Grundstück bei. B Baujahr – Wohngebäude Das genaue Baujahr vor 1966 ist nicht relevant, es genügt eine ca. Angabe, da der Altersabschlag maximal 70% bezogen auf die unterstellte Nutzungsdauer von 80 Jahren beträgt. Spätere Anbauten – bleiben grundsätzlich ohne Einfluss, es gilt das Baujahr des Hauptgebäudes. Ist dagegen anzunehmen, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Restnutzungsdauer als das Hauptgebäude haben wird, ist nach dem Verhältnis der Roherträge ein gewogenes Baujahr zu ermitteln. Wenn das Ihr Fall ist, geben Sie uns bitte Bescheid. Für Aufstockungen ist grundsätzlich das Baujahr der unteren Geschosse zu Grunde zu legen. Baujahr – Nichtwohngrundstücke Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen von einer gewissen Selbständigkeit, die verschiedene Bauarten aufweisen, unterschiedlich genutzt werden oder die in verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, ist jedes Gebäude und jeder Gebäudeteil für sich zu erfassen. Daraus ergeben sich dann separate Gebäudearten, Bruttogrundfläche und Baujahr sind jeweils gesondert zu erfassen. Bei Anbauten, die nicht separat zu sehen sind, analog wie oben bei den Wohngebäuden. N Nenner und Zähler – die Begriffe tauchen bei der Abfrage mehrmals in verschiedenen Zusammenhängen auf. Entsprechend sind dabei verschiedene Dinge erfragt: Registerkarte Grundstück Angabe Flurstück: Zähler bzw. Nenner Flurstücksnummer lauten oft so: 123/1 Eingabe Zähler: 123 Eingabe Nenner: 1 (und Buchstabe soweit vorhanden) Bei Flurstücksnummern ohne Nenner: 123 Eingabe Zähler: 123 Eingabe Nenner: 0 Angabe Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler bzw. Nenner in der Regel gehört des gesamte Flurstück zu dem Grundstück (der wirtschaftlichen Einheit), zu dem gerade die Daten erfasst werden, dann Eingabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler: 1 Eingabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner: 1 nur wenn das Flurstück teilweise auch einem anderen Grundstück (andere wirtschaftliche Einheit und damit andere Grundsteuererklärung) dient, dann ist hier nur der entsprechende Anteil anzugeben und der Rest bei der anderen Erklärung Registerkarte Eigentümer Angabe Anteil am Grundstück Anteil Zähler bzw. Nenner Eingabe Besitzanteil des jeweiligen Miteigentümers Beispiel Ehegatten – beide erfassen und jeweils eintragen: Anteil Zähler: 1 Anteil Nenner: 2 die Summe der eingegebenen Anteile muss 1 ergeben