ABC - Tipps für die Eingabe im Portal
A
Abweichender Eigentümer – bitte nichts erfassen; wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten das
Grundstück besitzen oder die Daten für eine Besitzgemeinschaft ausfüllen, dann sind alle beteiligten
Eigentümer in der späteren Registerkarte Eigentümer zu erfassen. Wenn beide Varianten nicht
zutreffen und Sie nicht der Eigentümer sind, dann kontaktieren Sie bitte
grundsteuer@frankoniabilanz.de wegen eines weiteren Grundsteuerfalles und fügen bitte das
Informationsschreiben des Finanzamtes oder eine andere Info zu dem Grundstück bei.
B
Baujahr – Wohngebäude
Das genaue Baujahr vor 1966 ist nicht relevant, es genügt eine ca. Angabe, da der Altersabschlag
maximal 70% bezogen auf die unterstellte Nutzungsdauer von 80 Jahren beträgt.
Spätere Anbauten – bleiben grundsätzlich ohne Einfluss, es gilt das Baujahr des Hauptgebäudes. Ist
dagegen anzunehmen, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere
Restnutzungsdauer als das Hauptgebäude haben wird, ist nach dem Verhältnis der Roherträge ein
gewogenes Baujahr zu ermitteln. Wenn das Ihr Fall ist, geben Sie uns bitte Bescheid.
Für Aufstockungen ist grundsätzlich das Baujahr der unteren Geschosse zu Grunde zu legen.
Baujahr – Nichtwohngrundstücke
Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen von einer gewissen
Selbständigkeit, die verschiedene Bauarten aufweisen, unterschiedlich genutzt werden oder die in
verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, ist jedes Gebäude und jeder Gebäudeteil für sich
zu erfassen. Daraus ergeben sich dann separate Gebäudearten, Bruttogrundfläche und Baujahr sind
jeweils gesondert zu erfassen.
Bei Anbauten, die nicht separat zu sehen sind, analog wie oben bei den Wohngebäuden.
N
Nenner und Zähler – die Begriffe tauchen bei der Abfrage mehrmals in verschiedenen
Zusammenhängen auf. Entsprechend sind dabei verschiedene Dinge erfragt:
Registerkarte Grundstück
Angabe Flurstück: Zähler bzw. Nenner
Flurstücksnummer lauten oft so: 123/1
Eingabe Zähler: 123
Eingabe Nenner: 1 (und Buchstabe soweit vorhanden)
Bei Flurstücksnummern ohne Nenner: 123
Eingabe Zähler: 123
Eingabe Nenner: 0
Angabe Flurstück
zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler bzw. Nenner
in der Regel gehört des gesamte Flurstück zu dem Grundstück (der wirtschaftlichen Einheit), zu dem
gerade die Daten erfasst werden, dann
Eingabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler: 1
Eingabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner: 1
nur wenn das Flurstück teilweise auch einem anderen Grundstück (andere wirtschaftliche Einheit und
damit andere Grundsteuererklärung) dient, dann ist hier nur der entsprechende Anteil anzugeben und
der Rest bei der anderen Erklärung
Registerkarte Eigentümer
Angabe Anteil am Grundstück Anteil Zähler bzw. Nenner
Eingabe Besitzanteil des jeweiligen Miteigentümers
Beispiel Ehegatten – beide erfassen und jeweils eintragen: Anteil Zähler: 1 Anteil Nenner: 2
die Summe der eingegebenen Anteile muss 1 ergeben