Wer erstellt die Erklärung
und reicht sie ein?
Sie können wahlweise die Erklärung selbst über das
ELSTER-Portal ausfüllen und einreichen oder Sie
entscheiden sich für die Erstellung durch uns.
Die reine Sammlung von Unterlagen und das
Erstellen der Flächenaufstellungen liegt dabei immer
bei den Grundstückseigentümern selbst.
Sofern Sie Besitzer eines Ein- oder
Zweifamilienhauses sind, kommt für Sie eventuell
statt ELSTER auch die Abgabe der Erklärung über das
vereinfachte Online-Tool des Bundes in Frage:
www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
Unsere Leistung besteht aus der Übernahme Ihrer
zusammengetragenen Angaben und Daten in eine
oder mehrere Feststellungserklärungen (je nach
Grundstückseinheit), der elektronischen
Übermittlung und der Prüfung des Bescheides.
Für Ihre Entscheidung ist eine Kosteninformation
notwendig. Obwohl weder die Erklärung an sich noch
die letzten Details zu dem Thema geklärt sind, geben
wir Ihnen anhand der folgenden Tabelle eine
preisliche Orientierung. Die Abrechnungsbasis bildet
der am Ende festgestellte Grundsteuerwert der
jeweiligen grundsteuerlichen Einheit. Der
angegebene Preis gilt für den Fall, dass alle hier auf
dieser Seite zusammengestellten notwendigen
Informationen von Ihnen vollständig vorliegen und
ohne weiteres Nachfassen bei uns eingehen.
Sofern Sie die Daten in unser später von uns zur
Verfügung gestelltes Mandantenportal
selbstständig vollständig vorerfassen, gewähren
wir einen Rabatt von 30%.
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich 19%
Umsatzsteuer.
Wenn Sie uns mit der Erklärung beauftragen
wollen, senden Sie uns einfach eine formlose E-
Mail an grundsteuer@frankoniabilanz.de!