Zum Thema „Grundsteuer“ gibt es im Wesentlichen drei Themenbereiche, zu denen wir Ihnen hier die relevanten Informationen bereitstellen möchten:1.alle notwendigen Hintergründe, um sich auf die periodisch fälligen Hauptfeststellungszeitpunkte für den Grundsteuerwert vorbereiten zu können(der erste Hauptfestellungszeitpunkt war der 01.01.2022, alle 7 Jahre folgt der nächste, also konkret zum 01.01.2029)2.notwendige Änderungsanzeigen bei Veränderungen am Grundstück, die eine Auswirkung auf den bisher festgestellten Grundsteuerwert haben können3.Möglichkeiten zum teilweisen Erlass von Grundsteuer, wenn Ihr Grundstück in seiner Ertragskraft gemindert ist
Zum Thema „Grundsteuer“ gibt es im Wesentlichen drei Themenbereiche, zu denen wir Ihnen hier die relevanten Informationen bereitstellen möchten:1.alle notwendigen Hintergründe, um sich auf die periodisch fälligen Hauptfeststellungszeitpunkte für den Grundsteuerwert vorbereiten zu können(der erste Hauptfestellungszeitpunkt war der 01.01.2022, alle 7 Jahre folgt der nächste, also konkret zum 01.01.2029)2.notwendige Änderungsanzeigen bei Veränderungen am Grundstück, die eine Auswirkung auf den bisher festgestellten Grundsteuerwert haben können3.Möglichkeiten zum teilweisen Erlass von Grundsteuer, wenn Ihr Grundstück in seiner Ertragskraft gemindert ist