Ihre auf jeden Fall notwendigen Vorbereitungen Teil 1: Grundstücksliste und Unterlagen Die spätere Erklärung und das Prüfen des ergehenden Bescheides können wir Ihnen abnehmen - aber die hier beschriebenen Punkte als Vorbereitung leider nicht. Egal, wer also später Ihre Erklärung erstellen soll: Um Zeitaufwand und Kosten so gering wie möglich zu halten, sollte Ihre Sammlung zu den vorhandenen Grundstücken gewissenhaft und vollständig zusammengetragen sein. Hinweis: Das sächsische Informationsschreiben der Finanzverwaltung, weist in einem Infokasten ausdrücklich darauf hin, dass für die Angaben zu Flurstücksnummern, amtlichen Flächen, Bodenrichtwerten etc. ausschließlich das zum 1. Juli freigeschaltete „Grundsteuerportal Sachsen“ genutzt werden soll. Unser nachfolgender Hinweis nutzt bewusst trotzdem die offiziellen und kostenlosen Plattform Sachsenatlas für die Erstellung der Grundstücksliste, da hier die Luftbildansicht besser ist. Wem das halbtransparente Hintergrundbild für die Zuordnung genügt, findet alle Angaben tatsächlich übersichtlich zusammengefasst im „Grundsteuerportal Sachsen“ . Angaben zum Eigentümer finden sich in keinem der Portale. Eine Grundstücksliste als Beginn „Wer von uns hat denn eigentlich welches Grundstück?“ Die Frage ist oft gar nicht so leicht zu beantworten. Es geht schon damit los, dass ein „Grundstück“ in vielen Fällen aus mehreren Flurstücken bestehen kann. Ziel ist es, alle vorhandenen Flurstücke nun aufzulisten und später auch noch zu klären, wer Eigentümer ist. Für die erste Orientierung ist ein Blick in den Sachsenatlas sehr hilfreich: 1. Rufen Sie das Geoportal Sachsenatlas auf und suchen Sie sich per Adresseingabe und Verschieben der Ansicht den gewünschten Kartenbereich. Wir empfehlen als Hintergrund „Hybrid“. 2. Fügen Sie sich die Flurstücksinformationen als Karteninhalt hinzu (Klick unten links auf „Karteninhalte“, Kategorie „Verwaltung“ auswählen und „Gemarkung“ sowie „Flurstück“ anhaken). 3. Mit einem Klick auf das gewünschte Flurstück öffnen sich Informationen wie die genaue Fläche und die Nummer. Aus der Karte entnehmen Sie den Namen der Gemarkung (in rot geschrieben). Erstellen Sie sich nun schon einmal eine Liste mit den ersten Angaben zu den einzelnen Flurstücken: Flurstücksnummer, Gemarkung, Fläche, Adresse. Mit Hilfe der Unterlagen im nächsten Abschnitt ergänzen Sie dann die Liste um Blatt, Flur, Bodenrichtwert und Steuernummern. Wer ist Eigentümer? Jetzt geht es an die Unterlagen. Folgendes sollten Sie zusammenstellen: den Einheitswertbescheid und/oder den bisherigen Grundsteuermessbescheid den Kaufvertrag den Grundbuchauszug Aus dem letzten aktuellen Grundbuchauszug ergibt sich letztendlich verlässlich der Eigentümername: Sind es mehere Eigentümer in Bruchteilsgemeinschaft oder doch eine Erbengemeinschaft? Ist Eigentümerin tatsächlich die GbR oder nicht doch vielleicht nur die Gesellschafter selbst und dafür in Bruchteilen? Selbst bei Familien und Ehegatten kommt es häufig vor, dass sich durch den Einblick in das Grundbuch neue Erkenntnisse ergeben… Einem Grundbuchauszug können Sie folgende Informationen entnehmen: Einen aktuellen Grundbuchauszug erhalten Sie entweder über Notare (als PDF ca. 20 EUR) oder beispielsweise auch hier: https://auszug.grundsteuer-digital.de/ für aktuell 19,90 EUR. Die Steuernummer(n) Sie benötigen für die Erklärung Ihre Identifikationsnummer als Person, Ihre eigene Steuernummer (soweit vorhanden) und die Steuernummern der einzelnen Grundstücke. Die Steuernummern bzw. steuerlichen Aktenzeichen für Grundstücke sehen in Sachsen wie folgt aus: 218/888/1515/004/000/4 Sie finden Ihre Grundstückssteuernummer: links oben auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbetragsbescheid oft auch auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde als „Aktenzeichen FA“ auf dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung, das voraussichtlich im Frühjahr an alle Eigentümer von Grundstücken versendet wird. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Miteigentümer/Gesamthänder, erhält übrigens nur einer der Miteigentümer/Gesamthänder ein Informationsschreiben. Wie bei gemeinsamen Eigentum an einem Grundstück verfahren wird, finden Sie auf der Seite „Wer muss tätig werden?“. Der Bodenrichtwert Die für die Erklärung notwendigen Bodenrichtwerte wurden durch die Verwaltung aktualisiert und stehen seit dem 1. Juli 2022 auf dem Grundsteuerportal Sachsen zur Verfügung. Nach Auswahl des Grundstückes auf dem Grundsteuerportal erhalten Sie die Daten für das jeweilige Flurstück per einfachem Klick auf die Karte.
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Ihre auf jeden Fall notwendigen Vorbereitungen Teil 1: Grundstücksliste und Unterlagen Die spätere Erklärung und das Prüfen des ergehenden Bescheides können wir Ihnen abnehmen - aber die hier beschriebenen Punkte als Vorbereitung leider nicht. Egal, wer also später Ihre Erklärung erstellen soll: Um Zeitaufwand und Kosten so gering wie möglich zu halten, sollte Ihre Sammlung zu den vorhandenen Grundstücken gewissenhaft und vollständig zusammengetragen sein. Hinweis: Das sächsische Informationsschreiben der Finanzverwaltung, weist in einem Infokasten ausdrücklich darauf hin, dass für die Angaben zu Flurstücksnummern, amtlichen Flächen, Bodenrichtwerten etc. ausschließlich das zum 1. Juli freigeschaltete „Grundsteuerportal Sachsen“ genutzt werden soll. Unser nachfolgender Hinweis nutzt bewusst trotzdem die offiziellen und kostenlosen Plattform Sachsenatlas für die Erstellung der Grundstücksliste, da hier die Luftbildansicht besser ist. Wem das halbtransparente Hintergrundbild für die Zuordnung genügt, findet alle Angaben tatsächlich übersichtlich zusammengefasst im „Grundsteuerportal Sachsen“ . Angaben zum Eigentümer finden sich in keinem der Portale. Eine Grundstücksliste als Beginn „Wer von uns hat denn eigentlich welches Grundstück?“ Die Frage ist oft gar nicht so leicht zu beantworten. Es geht schon damit los, dass ein „Grundstück“ in vielen Fällen aus mehreren Flurstücken bestehen kann. Ziel ist es, alle vorhandenen Flurstücke nun aufzulisten und später auch noch zu klären, wer Eigentümer ist. Für die erste Orientierung ist ein Blick in den Sachsenatlas sehr hilfreich: 1. Rufen Sie das Geoportal Sachsenatlas auf und suchen Sie sich per Adresseingabe und Verschieben der Ansicht den gewünschten Kartenbereich. Wir empfehlen als Hintergrund „Hybrid“. 2. Fügen Sie sich die Flurstücksinformation en als Karteninhalt hinzu (Klick unten links auf „Karteninhalte“, Kategorie „Verwaltung“ auswählen und „Gemarkung“ sowie „Flurstück“ anhaken). 3. Mit einem Klick auf das gewünschte Flurstück öffnen sich Informationen wie die genaue Fläche und die Nummer. Aus der Karte entnehmen Sie den Namen der Gemarkung (in rot geschrieben). Erstellen Sie sich nun schon einmal eine Liste mit den ersten Angaben zu den einzelnen Flurstücken: Flurstücksnummer, Gemarkung, Fläche, Adresse. Mit Hilfe der Unterlagen im nächsten Abschnitt ergänzen Sie dann die Liste um Blatt, Flur, Bodenrichtwert und Steuernummern. Wer ist Eigentümer? Jetzt geht es an die Unterlagen. Folgendes sollten Sie zusammenstellen: den Einheitswertbescheid und/oder den bisherigen Grundsteuermessbescheid den Kaufvertrag den Grundbuchauszug Aus dem letzten aktuellen Grundbuchauszug ergibt sich letztendlich verlässlich der Eigentümername: Sind es mehere Eigentümer in Bruchteilsgemeinschaft oder doch eine Erbengemeinschaft? Ist Eigentümerin tatsächlich die GbR oder nicht doch vielleicht nur die Gesellschafter selbst und dafür in Bruchteilen? Selbst bei Familien und Ehegatten kommt es häufig vor, dass sich durch den Einblick in das Grundbuch neue Erkenntnisse ergeben… Einem Grundbuchauszug können Sie folgende Informationen entnehmen: Einen aktuellen Grundbuchauszug erhalten Sie entweder über Notare (als PDF ca. 20 EUR) oder beispielsweise auch hier: https://auszug.grundsteuer- digital.de/ für aktuell 19,90 EUR. Die Steuernummer(n) Sie benötigen für die Erklärung Ihre Identifikationsnummer als Person, Ihre eigene Steuernummer (soweit vorhanden) und die Steuernummern der einzelnen Grundstücke. Die Steuernummern bzw. steuerlichen Aktenzeichen für Grundstücke sehen in Sachsen wie folgt aus: 218/888/1515/004/000/4 Sie finden Ihre Grundstückssteuernummer: links oben auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbetragsbescheid oft auch auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde als „Aktenzeichen FA“ auf dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung, das voraussichtlich im Frühjahr an alle Eigentümer von Grundstücken versendet wird. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Miteigentümer/Gesamthänder, erhält übrigens nur einer der Miteigentümer/Gesamthänder ein Informationsschreiben. Wie bei gemeinsamen Eigentum an einem Grundstück verfahren wird, finden Sie auf der Seite „Wer muss tätig werden?“. Der Bodenrichtwert Die für die Erklärung notwendigen Bodenrichtwerte wurden durch die Verwaltung aktualisiert und stehen seit dem 1. Juli 2022 auf dem Grundsteuerportal Sachsen zur Verfügung. Nach Auswahl des Grundstückes auf dem Grundsteuerportal erhalten Sie die Daten für das jeweilige Flurstück per einfachem Klick auf die Karte.