Inflationsausgleichsprämie

3.000 EUR abgabenfrei bis 31.12.2024

Zur Abfederung der Inflationsauswirkungen wurde die Möglichkeit zur Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 EUR je Beschäftigungsverhältnis bis zum 31.12.2024 geschaffen. Um bei späteren Prüfungen unangenehme Überraschungen zu vermeiden, haben wir Ihnen hier ein umfangreiches Merkblatt bereitgestellt. Schließlich treffen an dieser Stelle verschiedene Probleme aus Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht zusammen.

Merkblatt Inflationsausgleichsprämie

Was ist zu beachten?